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Schulstartklar! - Gutscheine für Schulartikel 

Das Projekt Schulstartklar! hilft Schüler:innen beim Start ins neue Schuljahr.

Logo des Europäischen Hilfsfonds Plus
Emblem der Europäischen Union mit dem Hinweis kofinanziert von der Europäischen Union Foto © EU
Logo Schulstartklar
Logo Schulstartklar Foto © Sozialministerium

Die Aktion Schulstartklar! 2023 ist für dieses Jahr abgeschlossen. Die nächste Schulstartklar! Aktion sowie die Schulstartplus! Aktion finden im Jahr 2024 statt.

Weitere Informationen zur Schulstartklar! Aktion 2024 folgen im Frühjahr auf dieser Homepage.

Weitere Informationen zur Schulstartplus! Aktion finden Sie hier. 

Für viele Familien bedeutet der Schulbeginn eine große finanzielle Belastung. Im Rahmen von Schulstartklar! werden an Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten durch die Volkshilfe Solidarität und ihre Partnerorganisationen Gutscheine verteilt. Mit diesen Gutscheinen können in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen österreichweit Schulartikel gekauft werden. Finanziert werden die Gutscheine aus Mitteln des Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Das Projekt „Schulstartklar!“ wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Programmes zur Bekämpfung materieller Deprivation Österreich 2021-2027 durchgeführt. Aus dem ESF+ werden den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um diese bei der Bekämpfung von Armut zu unterstützen. 4,1% der österreichischen Mittel aus dem ESF+ werden für das gegenständliche Programm verwendet.

Die Finanzierung erfolgt nach dem Prinzip der Kofinanzierung. Das heißt, dass 90% aus Mitteln des ESF+ und 10% aus nationalen Mitteln gedeckt werden. Um einen angemessenen Gutscheinwert pro Person absichern zu können, stellt das Sozialministerium aus seinem nationalen Budget noch weitere Mittel für das Projekt zur Verfügung.

In den Jahren 2015 bis 2021 wurden einkommensschwache Haushalte beim Schulstart durch das Projekt „Schulstartpaket“ unterstützt. Dabei konnten die bezugsberechtigten Familien aus schultypenspezifischen Paketen wählen, die mit langlebigen und umweltfreundlichen Schultaschen, Rucksäcken, Schulutensilien etc. befüllt waren. Insgesamt wurden seit 2015 rund 300.000 Schulstartpakete verteilt.

Damit die Schüler:innen und ihre Eltern nunmehr selbst entscheiden können, welche Schulartikel sie kaufen, wurden die „Schulstartpakete“ ersetzt und ab dem Schuljahr 2022 werden stattdessen Gutscheine für Schulartikel verteilt. Im Jahr 2022 wurden rund 43.370 Gutscheine an anspruchsberechtigte Personen ausgegeben.

Da diese Unterstützungsleistungen im Rahmen des ESF+ Programms unter Verwendung von Unionsmitteln durchgeführt werden, sind unter anderem die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus sowie der Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Sozialfonds Plus (Dachverordnung) maßgeblich.

Das Programm zur Bekämpfung materieller Deprivation Österreich 2021-2027, das bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde, finden Sie hier (PDF, 210 KB).

Informationen über weitere Projekte und Förderprogramme im Rahmen des ESF+ finden Sie auch auf der Homepage des Europäischen Sozialfonds in Österreich des BMAW. Schwerpunkt des ESF+ ist die Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen, sowie die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union.

Weiteres

Betrugsvermeidung

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), Programm materielle Deprivation, in der Förderperiode 2011-2027 legt die Europäische Kommission großen Wert auf die Vorbeugung und Bekämpfung von Betrug.

Gemäß VO (EU) 2021/1060 Artikel 74 Abs. 1 lit.c ist die Verwaltungsbehörde für ein angemessenes Risiko- und Betrugsmanagement verantwortlich. Dabei ist die Einrichtung und Bekanntgabe von Betrugsmeldeverfahren ein wichtiger Aspekt der Betrugsverhütung.

  • Sollten Sie daher im Zusammenhang mit der Abwicklung des Europäischen Sozialfonds Plus, Programm materielle Deprivation einen Betrug(sverdacht) vermuten und diese(n) melden wollen, so können Sie in Österreich das internetbasierte anonyme Anzeigesystem der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) nutzen. Dieses Hinweisgebersystem wurde speziell für Ermittlungen im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsdelikte entwickelt.
  • Wenn Sie Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption betreffend des Europäischen Sozialfonds Plus, Programm materielle Deprivation, in Österreich melden möchten, können Sie das Hinweisgebersystem der WKStA zu nutzen. Während des Meldevorgangs entscheidet der Hinweisgeber über die namentliche oder anonyme Nutzung des Systems. Eine Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse des Hinweisgebers bei Nutzung des Hinweisgebersystems ist nicht möglich.
    Direkter Link zum elektronischen Meldeprozess
  • Die Europäische Kommission hat mit OLAF eine eigene Betrugsbekämpfungsbehörde eingerichtet. Sie können daher auch direkt eine Meldung an OLAF schicken. Die Meldung kann anonym und auf deutsch erfolgen.
    Meldung an OLAF.
  • Sollten Sie daher im Zusammenhang mit der Abwicklung des Europäischen Sozialfonds Plus, Programm materielle Deprivation einen Betrug(sverdacht) vermuten und diese(n) melden wollen, so können Sie eine Email an die Beschwerdestelle der Verwaltungsbehörde des ESF+ schicken. Hinweis: allgemeine Anfragen zum ESF+, die an diese Email Adresse geschickt werden, werden nicht beantwortet. (schulstartklar@sozialministerium.at)

Rückblick auf das Schulstartpaket 

Alle Informationen zur alten Schulstartaktion des finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Schulstartklar/Rueckblick-Schulstartpaket.html